Eiswein

   

Eiswein
Das Mindestmostgewicht beträgt 25 KMW.
Die Trauben müssen beim Pressen genügend gefroren sein, d. h. daß bei der Lese unbedingt eine Temperatur von unter  - 8 Grad Cels. vorhanden sein muss. Wird diese Temperatur nicht erreicht, taut das Traubenmaterial während des Pressens auf und die geforderten 25 KMW werden nicht erreicht.
Der zuständige Bundeskellereiinspektor muß lt. Gesetz verständigt werden.
Er misst die erreichten Zuckergrade und bestätigt die erhaltene Eisweinmenge.
Es gelten ansonsten alle Prädikatsweinbestimmungen, wie Aufzuckerungsverbot, etc.
Eine Jahrgangsangabe auf dem Etikett ist vorgeschrieben.

Strohwein

Wein aus vollreifen und zuckerreichen Beeren, die vor dem Keltern mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren oder ähnlichem aufgehängt waren. Mostgewicht mindestens 25° KMW. Eiswein und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung für Prädikatswein tragen.