Die
wichtigsten Bezeichnungsvorschriften für Wein
Österreichischer Qualitätswein
1. Vorgeschriebene Angaben im gleichen
Sichtbereich:
| Österreichischer......., Wein aus Österreich, Österreich
Weinbaugebiet (bestimmtes Anbaugebiet)
| a) Qualitätswein, oder Qualitätswein mit Staatlicher Prüfnummer,
oder Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, oder Qualitätswein b. A.
| b) Qualitätswein, oder Qualitätswein mit Staatlicher Prüfnummer,
oder Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, oder Qualitätswein b. A.
und zusätzlich Kabinett oder Kabinettwein
| c) Prädikatswein, od. Qualitätswein besonderer Reife und Leseart
plus Angabe der Prädikatsstufe (Spätlese, ...)
| Staatliche Prüfnummer
| Nennvolumen (e darf hinzugefügt werden)
| Abfüller oder abgefüllt durch; bei Lohnabfüllung - abgefüllt für:
Name oder Firmenname, Gemeinde oder Ortsteil und Staat seines
Hauptsitzes und ggf. Angabe des tatsächlichen Abfüllortes. Codierung
möglich (Betr.Nr., PLZ sowie Angabe eines Vermarktungsteilnehmers)
| Erzeugerabfüllung, Gutsabfüllung, Hauerabfüllung (ersetzen
"Abfüller")
| Vorhandener Alkoholghaltr in % vol.; nur volle oder halbe Einheiten
| Trocken, Halbtrocken, Lieblich, Süß |
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2. Vorgeschriebene Angaben im gleichen oder
anderen Sichtbereich:
| Loskennzeichnung, im Inland erst nach Erlassung einer VO; bei
Verbringung in den EU-Markt verpflichtend |
3. Zugelassene Angaben im gleichen oder
anderen Sichtbereich:
| Rotwein - Rosé - Weißwein
| Jahrgang (85%)
| Markennamen
| Vermarktungsteilnehmer: Geschäftl. Stand, Name/Firmenname,
Gemeinde/Ortsteil seines Hauptsitzes
| Lieferant eines hohen Würdenträgers (z.B. Lieferant der Erzdiözese...
)
| Angaben über Zusammensetzung (g/1 Restzucker)
| Empfehlung für die Verwendung des Weines (z.B. kühl servieren,
dekantieren...)
| Heuriger (+ Jahrgang), Bergwein (+ Region), Schilcher
| Organoleptische Eigenschaften, die für den Wein charakteristisch
sind.
| Weinbauregion
| Kleinere geografische Einheiten als das Weinbaugebiet (Großlage,
Gemeinde, Riede - 85 %)
| Schloß, Domäne, Burg, Kloster, Stift
| 1 (85 %) oder 2 (100 %) Rebsorten
| Auszeichnungen
| Barrique
| Nummer des Behältnisses/Nummer der Partie
| "Im Familienbesitz seit..." oder "Weingut in der
Familie seit..." usw.
| Eigennamen: Weinkellerei, Weinhandlung...
| Weingut, Weingutsbesitzer, Winzer, Weinbau, Winzerhof Rebenhof...
| Bezeichnungen und Begriffe wie: Cuvée, Gemischter Satz, Primus, Der
Junge, Der Neue
| Gelesen...
| Traditionelle Bezeichnungen wie Selektion, Auswahl, Ausstich, Erste
Wahl, Klassik (oder wahlweise Classique)
| Für Diabetiker geeignet bei restzucker bis 4g (aber derzeit nur für
Inland möglich)
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4. Zugelassene
Angaben im gleichen Sichtbereich aber deutlich getrennt, oder im anderen
Sichtbereich:
| Informationen zur Geschichte des Weines und des Abfüllbetriebes/
eines Vermarktungsbetriebes bzw. zu der durch die Lagerung erreichten
Reife des Weines
| Bezeichnung wie: ..., Premium, Jungfernwein, Erste Lese,
Martiniwein, Leopoldiwein, Nikolowein, Weihnachtswein, Stefaniewein,
Dreikönigswein oder ...lese; geerntet; Primus, Erster, der Erste, der
Junge, der junge ..; Junker, der Neue, Primaner, gelesen...; geerntet
... (mit Lese/Erntedatum)
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5. Zugelassene Angaben im anderen Sichtbereich
als dem der vorgeschriebenen Angaben:
| Informationen zu den natürlichen oder technischen
Weinbaubedingungen (3 oder mehr Rebsorten - mind. 85% - möglich)
| Bezeichnungen wie: Handgelesen oder Handgeerntet, Cuvée,
Verschnitt, gemischter Satz, Gleichpresster aus...
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6. Verbotene Angaben - Beispiele:
| Irreführende Angaben und Aufmachungen
| Mehr als zwei Sorten (Ausnahme siehe Pkt. 4)
| Mehrere Jahrgänge
| Hinweis auf gesundheitsbezogene Wirkung, sowie natur, echt, rein,
alternativ
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Hinweis: Qualitätswein aus Mitgliedsstaaten der EU ist der Name dieses
Mitgliedstaates, zu dem das bestimmte Anbaugebiet gehört (z.B. Italien)
anzugeben.
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