Recht frühreif

 
Von Frühreife spricht der Weinfachmann, wenn ein Wein durch besondere Umstände und Bedingungen seine Genußfähigkeit früher als erwartet erreicht hat.
Ein Wein neigt besonders zur Frühreife, wenn einige der folgenden Bedingungen zutreffen :
Jahrgangsneigung, frühreife Sorte (z.B. Müller - Thurgau), niedriger Säuregehalt, eher niedriger Alkoholgehalt, bei Holzfaßlagerung, zu warmer Lagerkeller, geringer SO2 - Gehalt, niedrigere Qualitätsstufe, usw.
Frühreife Weine sind meist nicht sehr lang lagerfähig und sollten alsbald getrunken werden.