Landwein

   
Landwein
Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als Weinbauregion
ausschließlich Qualitätsrebsorten gemäß der Sortenverordnung des Landwirtschaftsministers
Mostgewicht der Trauben mindestens 14°KMW
Wein muß eine der Bezeichnung entsprechende und typische Eigenart aufweisen
zuckerfreier Extrakt mindestens 17,0 g jeLiter
Asche bei Weiß- und Rosewein mind. 1,30 g je Liter, bei Rotwein 1,60 g je Liter
Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein (maßgeblich ist die im Weinbaukataster eingetragene Weinbaufläche des Betriebes). Auf dem Etikett ist der Name der Weinbauregion anzugeben, aus der die Trauben stammen. Kleinere Gebiete (z.B. Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde) dürfen nicht bezeichnet werden
der Name der Gemeinde oder des Ortsteils, in der Abfüller oder der Versender ihren Hauptwohnsitz haben, dürfen im Etikett höchstens halb so groß sein wie die Angabe der Weinbauregion.