Spätlesewein

 

Spätlesen

sind Weine, die nach der allgemeinen Lesezeit(Hauptlese) vollreif und mit einem Mindestmostgewicht von 19 Grad KMW geerntet wurden.

Der Weinhauer, der einen Prädikatswein ernten möchte, hat am Tage der Weinlese eine Absichtsmeldung am Gemeindeamt bis spätestens 9 Uhr abzugeben. Nach erfolgter Lese muß er das Traubengut einem amtlich bestellten Mostwäger vorführen, welcher die Menge und die erreichten Zuckergrade bestätigt. Spätlesen werden seit einigen Jahren, im Gegensatz zu früher, fast ausschließlich trocken angeboten. Eine Jahrgangs- und Sortenangabe auf dem Etikett ist vorgeschrieben. Die Verwendung der Staatlichen Prüfnummer ist Pflicht.
Bei Spätleseweinen müssen auf dem Etikett die Bezeichnung "Qualitätswein" oder "Prädikatswein", die Losnummer und die Staatliche Prüfnummer aufscheinen.
Die Verwendung einer Banderole ist vorgeschrieben.